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   BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09   

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https://dejure.org/2009,7819
BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09 (https://dejure.org/2009,7819)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09 (https://dejure.org/2009,7819)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2009 - 2 BvR 2609/09 (https://dejure.org/2009,7819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überwiegen des Sicherungsinteresses der Allgemeinheit gegenüber dem Freiheitsinteresse eines im Maßregelvollzug befindlichen Sexualstraftäters - Unterlassene mündliche Anhörung eines Sachverständigen gem § 463 Abs 4 S 4 StPO iVm § 454 Abs 2 S 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf vorläufige Entlassung aus dem Maßregelvollzug im Wege der einstweiligen Anordnung; Abwägung der Folgen bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    BVerfGG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Antrag auf vorläufige Entlassung aus dem Maßregelvollzug im Wege der einstweiligen Anordnung; Abwägung der Folgen bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    In objektiver Hinsicht kommt auch dem Erfolg des verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelfs für die Bemessung des Gegenstandswertes Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 79, 365 ).

    Kommt ein höherer Gegenstandswert als der gesetzliche Mindestbetrag nicht in Betracht, besteht für einen Festsetzungsantrag kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ).

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dagegen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    Dabei handelt es sich zwar um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dagegen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA, eine nachträgliche

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    c) Die vom Beschwerdeführer angeregte polizeiliche Dauerobservation vermag im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht zu einer anderen Beurteilung zu führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2008 - 2 BvR 749/08 -, [...]).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    Dabei handelt es sich zwar um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    Insbesondere im Hinblick auf die fehlende mündliche Anhörung des Sachverständigen gemäß § 463 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO ist eine Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers nicht von vornherein auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, [...]).
  • BVerfG, 21.02.2000 - 2 BvR 2276/98

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung eines den gesetzlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09
    In der Regel wird ein Rahmen von 1/10 bis 5/20 des Wertes der Hauptsache angenommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2000 - 2 BvR 2276/98 -, NVwZ-RR 2001, S. 281 ).
  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip

    c) Die vom Beschwerdeführer angeregten Alternativen - z.B. engmaschige Auflagen - vermögen im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht zu einer anderen Beurteilung zu führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2008 - 2 BvR 749/08 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2009 - 2 BvR 2609/09 -, juris, Rn. 7).
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